13.04.05

Bundestag regt Diskussion über Informationsfreiheitsgesetz an

Um die von den Fraktionen des Bundestags vorgelegten Entwürfe für das Informationsfreiheitsgesetz öffentlich zu diskutieren, lädt der Bundestag zur aktiven Teilnahme im Diskussionsforum ein:

Korruptionsvorbeugung oder Informationsquelle für Extremisten und Wirtschaftsspione?

Die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sorgt bereits vor seiner Verabschiedung für Kontroversen. Durch das Informationsfreiheitsgesetz wird jeder das Recht bekommen, Einsicht in Akten und Daten des Bundes zu bekommen, die nicht der Geheimhaltung unterliegen. Für das Recht auf Einsicht wird es keiner persönlichen Betroffenheit noch der deutschen Staatsangehörigkeit bedürfen. Der Gesetzesentwurf (Drucksache 15/4493) enthält Einschränkungen, die über das Recht auf Privatsphäre jedes Bürgers hinausgehen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird beispielsweise eingeschränkt sein bei Belangen der inneren/äußeren Sicherheit, Kontroll- und Finanzbehörden sowie während der Aufklärung von unerlaubten Rüstungsexporten.
Gerade das Maß der Einschränkungen sorgt bei den Befürwortern und Gegnern der Gesetzesvorlage für Diskussionsstoff. Sähen Journalistenverbände und Antikorruptionsorganisationen lieber ein Mehr an Bürgerrechten, gibt es Stimmen aus dem Innenministerium und der Wirtschaft, die das Auskunftsrecht gern enger gefasst sähen.

Journalisten und Bürgerrechtler verweisen auf die positiven und langen Erfahrungen in Schweden, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. So können schwedische Bürger bereits seit über 200 Jahren Behördenakten ohne Vorlauf einsehen; in den Vereinigten Staaten wird die Einsicht durch den "Freedom of Information Act“ geregelt. Laut "Transparency International“ haben Länder mit Informationsfreiheitsgesetzen die niedrigsten Korruptionsraten weltweit.
Innenminister Schily fürchtet dagegen eine Überlastung der Ämter durch eine hohe Zahl von Anfragen und einen Datenmissbrauch durch fragwürdige Organisationen. Es existiere ein Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Auskunftspflicht.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt das IFG grundsätzlich ab. Die Befriedigung einer abstrakten Neugier ohne ein gewisses Maß an Berechtigung sei aus Sicht der Unternehmen falsch. Wenn Informationen über Vertriebswege oder Lizenzen für jeden einsehbar würden, könnten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit schaden nehmen.

Die Positionen der Bundestagsfraktionen sind der Ausgangspunkt der Diskussion. Wie lautet Ihre Meinung zum Informationsfreiheitsgesetz? Dieses Diskussionsforum bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Meinung dazu den Fraktionen mitzuteilen und sich mit anderen Bürgern auszutauschen.

Die Positionen der Parteien liegen bereit. Also los!

chiefpedro in Politische Notizen | TrackBack(0)
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