02.08.04

Kalter Kaffee?

Gerade die Leute maßen sich über die Vereinigten Staaten von Amerika negativste Urteile an, die sich mit dem Land am wenigsten auseinandersetzen. Ihre Abneigung beginnt häufig bei Vietnam, führt über Coca-Cola und Wrigleys Gum zum vermeintlich schlechten Schulsystem und endet in den meisten Fällen bei der politischen Hegemonialstellung, die sich der konsumfreudigste Binnenmarkt der Welt anmaßt.

Nicht selten wird dabei auch das der amerikanischen Justiz zugrunde liegende Geschworenensystem ins Lächerliche gezogen. Wegen des unterschiedlichen Ansatzes schwer vergleichbar mit dem in Deutschland angewandten Richter-Schöffen-System, scheint es doch auch einige Vorteile zu bieten. Hätte es die nicht, würde man dann dort drüben so unverfroren darauf bestehen?

Auch hierzulande sprechen Richter seltsame Urteile. Beispiele gefällig? Wie wäre es mit dem Fall Weimar? Oder einem grundsätzlichen Hinweis darauf, daß das Richter-Schöffen-System in Deutschland auch zu Zeiten der national- oder einheitssozialistischen Unterdrückungsysteme tadellos in der Lage war, regimefreundliche Fehlurteile am laufenden Band zu produzieren.

Gegen das Geschworenensystem wird häufig angeführt, es führe zu sinnlosen Geldstrafen gegen die Beklagten, von denen Kläger einseitig profitieren. Das hat aber nicht mit den Geschworenen zu tun, sondern mehr mit der grundsätzlich anderen Auffassung von Produkthaftung. Trotzdem, der Fall des heißen Kaffees auf dem Oberschenkel und den 2,9 Mio. $ Entschädigung erregte große Aufmerksamkeit und wird auch heute noch gerne als Beispiel für ein lächerliches Rechtssystem angeführt.

Doch wie sah das wirklich aus? Weil Befragungen von Kunden ergaben, daß gerne heißer Kaffee getrunken wird, servieren Angestellte des Fast-Food-Konzerns den Kaffee mit 85° Celsius, somit um mehr als 20° Celsius wärmer als in anderen Restaurants in Amerika. Die 81jährige Stella Liebeck kippt sich das Gebräu über Bauch und Oberschenkel, verbrüht sich diese schwer und verbringt sieben Tage im Krankenhaus. Als sie McDonalds um die Bezahlung ihrer Behandlungskosten und eines Schmerzensgeldes angeht, bietet man ihr 800 $ an.

Zu dieser Zeit waren bei McDonalds bereits mehr als 700 Fälle von Verbrennungen durch Kaffee registriert worden, ohne daß man darauf reagiert hätte. Alle diese Unfälle wurden außergerichtlich beigelegt. Allein, die Temperatur des Kaffees blieb dieselbe.

Letzten Endes kam die Jury zu dem Urteil, der Konzern müsse 2,9 Mio. $ Entschädigung zahlen. Diese Summe wurde vom Richter auf 480.000 $ reduziert, was übrigens eine normale Vorgehensweise bei solchen Verfahren ist. Anschliessend einigten sich die Parteien außergerichtlich auf Zahlung einer noch geringeren Summe, nahmen dafür aber von Berufungen Abschied.

Sieht das immer noch lächerlich aus? Geht es hier immer noch um unsinnige Summen? Wieviel Strafe hat jemand verdient, der nach über 700 Vorfällen nicht in der Lage ist, Gefahrenpotentialen zu begegnen? Ich würde sagen, reichlich. Eigentlich mehr, als letzten Endes gezahlt wurde.

Wem verdanken wir den Hinweis? Dem Röhrenden Hirsch, über den es auch ansonsten etwas zu sagen gibt. Aber dazu in Kürze mehr.

chiefpedro in Politische Notizen | TrackBack(0)
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