Heute vor genau zehn Jahren, am 28. April 1994, entschied das Bundesverfassungsgericht, Gelegenheitskiffer mit ein paar Gramm Haschisch im Besitz nicht mit einem Strafverfahren zu überziehen. Verfahren gegen Konsumenten haben deutlich nachgelassen, so ein Oberstaatsanwalt aus Frankfurt, die Denkanregung habe also Wirkung gezeigt. Was die Justizminister der einzelnen Länder bis heute nicht umgesetzt haben, ist eine deutschlandweit vereinheitlichte Regelung, die die Höchstmenge für den straffreien Besitz festlegt.
Die Werte in den einzelnen Bundesländern schwanken zwischen sechs und dreißig Gramm, mit einem eindeutigen Nord-Süd-Gefälle. So wird der Höchstwert in Schleswig-Holstein erreicht, während der Besitz von sechs Gramm Haschisch in Bayern und Baden-Württemberg toleriert wird. Offen ist auch, wann Anklage bei Wiederholungstätern erhoben wird und wie diese Fälle zu erfassen sind. Man scheue sich offensichtlich vor diesem Thema, weil eine Liberalisierung als Freigabe verstanden werden könne, so der Autor eines Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz.
Man hat ja sonst eben nichts anderes zu fürchten:
Bereits 1996 lag der Pro-Kopf-Verbrauch an reinem Alkohol in Deutschland bei 11,5 Litern. Trotz einer in den 90er Jahren sinkenden Tendenz hatten wir damit zumindest in Europa den Spitzenplatz erreicht. Heute trinken die Deutschen etwa soviel wie 1997, wie der Drogenbericht auf Seite 59 hinweist. 11,5 Liter reiner Alkohol pro Kopf sind übrigens in mehr als 40 Flaschen 40%igem Schnaps enthalten, was durchschnittlich fast einer Flasche pro Woche entspricht. Da es auch Leute gibt, die keinen Alkohol trinken, zimmert sich ein großer Teil der deutschen Bevölkerung also weit mehr als zwei Flaschen Hochprozentiges pro Woche in die Birne. Mehr als 30 Gramm reinen Alkohol konsumieren nach Schätzungen etwa 5,5 Millionen Deutsche.
Diese Entwicklung gefährlichen Alkoholkonsums setzt sich bis heute fort, wie auch der Drogen- und Suchtbericht des Drogenbeauftragten der Bundesregierung besorgt feststellt. So stieg die Anzahl der wegen Alkoholvergiftungen behandelten Jugendlichen um 26 Prozent. Grund und Hauptangriffspunkt für Gegenmaßnahmen seien Alkopops, so der Bericht weiter. Die erreichen auch allerjüngste Konsumenten in nennenswerten Mengen. Doch die durch eine Sondersteuer geplante Verteuerung der süßen Alkoholika stößt auf zumindest juristisch berechtigten Widerstand der an diesen Getränken hervorragend verdienenden Spirituosenindustrie.
Was lernt man aus alldem? Wie immer beim Denkpass nicht viel. Eines aber sicher:
Weitere Informationen zur rechtlichen Lage des Haschischkonsums findet der interessierte Leser auf dieser Seite. Zwölf entscheidende Gründe für eine Legalisierung, für die sich auch der Präsident der Berliner Ärztekammer ausspricht, gibt es hier. Lesenswert!